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Inskriptionszeiten an der Uni Wien für das SS 2011

Achtung: die Inskription für das Masterstudium IRP erfolgt an der Hauptuniversität im Referat für Studienzulassung. Die nachfolgenden Informationen sind nur eine kurze Übersicht, wobei genaue Informationen in jedem individuellen Fall von der Studienzulassung zu erfragen sind.

 

Die allgemeine Zulassungsfrist für das Sommersemester 2012 geht von:

09.01.2012 - 16.03.2012

Die Nachfrist geht von 17.03.2012 - 30.04.2012.

Bitte beachten Sie die Online-Erstanmeldung, wenn Sie das Masterstudium beginnen wollen! Die Online-erstanmeldung geht von

09.01.2012 - 31.01.2012

Die besondere Zulassungsfrist für Studierende, die nicht StaatsbürgerInnen eines EU- / EWR Landes sind, geht bis: 31.01.2012.  

Für einen nicht-österreichischen Staatsbürger, der eine österreichische Matura oder einen österreichischen Bachelorabschluss hat, gilt die allgemeine Zulassungsfrist. (Auch die Erbringung eines Studienplatznachweises ist nicht nötig).

Schritte auf dem Weg zur Zulassung an der Universität Wien

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Reifeprüfungszeugnis, Anerkannter Hochschulabschluss (Bachelor, Islamische Religionspädagogische Akademie) + detaillierte Stundenaufstellung, eventuell Curriculum
  • Nachweis über Deutschkenntnisse 

Weitere Schritte:

  • Online Voranmeldung
  • Antrag auf Zulassung zum Masterstudium ausfüllen (bekommt man im Referat für Studienzulassung) oder hier. 
  • Den Antrag auf Zulassung gemeinsam mit einer Kopie des Passes und den oben genannten Dokumenten an das Referat für Studienzulassung schicken. (Adresse auf der Voranmeldung)
  • Ausländisch Studierende brauchen auch einen Studienplatznachweis

Für ausländische Studierende:

  • Beglaubigungen braucht man für: Reifeprüfungszeugnis, Urkunden über abgeschlossene Studien, besondere Universitätsreife (Studienplatznachweis)
  • Kopien werden nur akzeptiert wenn sie beglaubigt sind, im Falle der Türkei gelten nur Originale

Für folgende Länder ist eine notarielle Beglaubigung nur dann notwendig, wenn Sie nicht das Originaldokument vorlegen:

Belgien, Bosnien-Herzegovina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Liechtenstein, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Aufgrund von zwischenstaatlichen Abkommen (Haager Übereinkommen) bedarf es für Dokumente einiger Länder keiner vollständigen Beglaubigung, sondern nur einer Letztbeglaubigung (Apostille) im Ausstellungsland der Urkunde. Sie erhalten diese Apostille meist im Außenministerium des Ausstellungslandes. Folgende Länder haben das Haager Übereinkommen unterzeichnet:

Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Barbados, Belarus, Belize, Botswana, Brunei, Dominica, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Georgien, Grenada, Guyana, Honduras, Hongkong, Indien, Israel, Kasachstan, Kolumbien, Lesotho, Liberia, Macau, Malawi, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mosambik, Namibia, Neuseeland, Niue, Panama, Russland, Salomonen, Samoa, San Marino, Seychellen, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Simbabwe, Südafrika, Suriname, Swasiland, Tonga, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, USA und Venezuela

Für Dokumente aus Ländern, mit denen kein Abkommen besteht, ist eine volle Beglaubigung der Urkunden notwendig. Sie müssen für das notwendige Dokument Bestätigungen des Unterrichts- oder Bildungsministeriums und des Außenministeriums des Ausstellungslandes einholen.
BewerberInnen mit Dokumenten aus China müssen zusätzlich zu den beglaubigten Unterlagen eine Bestätigung der Akademischen Prüfstelle (APS) der deutschen Botschaft vorlegen.

Mit diesen Bestätigungen wenden Sie sich an die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) im Ausstellungsland des Dokumentes. Für Ihr Zulassungsverfahren ist die letzte Bestätigung relevant, die von einer österreichischen Behörde ausgestellt sein muss.

  • Weitere Informationen bekommen Sie beim National Academic Recognition Information Centre) AUSTRIA
  • Übersetzungen: Reifeprüfung, Urkunden über abgeschlossene Studien, Studienplatznachweis

 

Nach Zulassung:

  • Persönliches Erscheinen im Referat für Studienzulassung
  • Mitzubringen: Zulassungsbescheid, Reisepass, Passfoto, e-card

Achtung: die Angaben sind ohne Gewähr - für detailliertere Informationen siehe Studentpoint.

Islamische Religionspädagogik
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